Guten Tag an die Frag-Einen-Anwalt.de Anwälte, es geht um folgenden Fall: 1) Artikel über eBay an eine Käufer in den USA in Höhe von 500,00 € im Dezember 2017 verkauft 2) Artikel zeitnah im Dezember 2017 mit Sendungsnummer (DHL Paket international bis 500,00 € versichert) verschickt 3) Nachforschungsantrag Anfang Januar 2018 gestellt. 4) Sendung konnte von DHL oder USPS 8 Wochen lang nicht lokalisiert werden. 5) im März 2018 dann den Antrag auf Schadenersatz gestellt welcher von DHL auch ausbezahlt wurde. 6) Auf dem Antragsformular einen Haken gesetzt bei "Ich/Wir beantrage(n) Schadenersatz vor der endgültigen Klärung. Falls die Nachforschungen ergeben sollten, dass die Voraussetzungen für die Ersatzleistung nicht gegeben waren, verpflichte(n) ich mich/wir uns, den Ersatzbetrag sofort zurückzuzahlen.