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Schadenersatz wegen unbeheiztem Haus

| 25. April 2010 13:59 |
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Schadensersatz


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Frau und ich haben im letzten Jahr ein Einfamilienhaus mit Öl- und Fußbodenheizung gekauft und sind Anfang Januar 2010 eingezogen.
Als wir mit unseren Kindern (6 und 11 Jahre alt) und Oma (70 Jahre alt) vormittags ankamen, war es im ganzen Haus "a..."kalt.
Grund war, dass kein Öl mehr da war; und zwar seit mindestens einer Woche.
Wir haben sofort Öl bestellt, sind auch am selben Tag beliefert worden; trotzdem hat es zwei Tage gedauert, bis die Fußbodenheizung wieder ganz hochgefahren war bzw. das Wasser darin erwärmt war.

Unsere Frage lautet:

Können wir von der Verkäuferin Schadenersatz verlangen und falls ja, mit welchen Erfogsaussichten?

Wir sind nämlich der Meinung, dass die Erwärmung des vollständig erkalteten Heizwassers zu einem deutlich höheren Ölverbrauch geführt hat. Nur so ist es zu erklären, dass wir im Januar insgesamt 1.500 Liter Öl und im Februar "nur" noch 1.000 Liter verbraucht haben.

Ein weiterer Aspekt ist die Gesundheit meiner Familie. Wir hatten in der Zeit nach unserem Einzug alle mit starken Erkältungen bzw. grippalen Infekten zu kämpfen.

Im Kaufvertrag heißt es hierzu:
"Der Grundbesitz wird verkauft ohne Gewähr [...] in dem Zustand, in dem er sich zum Zeitpunkt der letzten Besichtigung durch den Käufer befand, vorbehaltlich einer normalen Abnutzung durch bestimmungsgemäßen Gebrauch bis zum Besitzübergang. Insoweit wird jegliche Gewährleistung des Verkäufers für Zustand und Beschaffenheit ausgeschlossen; der Verkäufer haftet nicht für sichtbare oder unsichtbare Sachmängel. Auf Schadenersatz haftet der Verkäufer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgenommen für Schäden an Leib, Leben und Gesundheit."


Mit freundlichen Grüßen





25. April 2010 | 15:04

Antwort

von


(81)
Kaiserring 38
68161 Mannheim
Tel: 0621-40068230
Web: https://www.mannheim-anwalt.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

in Ihrem Fall ist es entscheidend, ob die bisherige Eigentümerin verpflichtet war das Haus beheizt zu halten bis zu Ihrem Einzug. War z.B. das Haus vorher unbewohnt, liegt es nicht auf der Hand, dass zum Übergabetermin eine Temperatur vorhanden sein muss, die sich zum Wohnen eignet.

Nur aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung kann derzeit nicht ohne Weiteres eine Pflichtverletzung durch die Verkäuferin bejaht werden. Es ist vertraglich wohl nicht gesondert vereinbart worden, dass das Haus zum Übergabetermin beheizt sein muss.

Wenn Leitungen geplatzt wären, bestünde wohl durchaus ein Schadensersatzanspruch, da eine Schadensvermeidungsobliegenheit besteht und Leitungen mit einer Grundtemperatur zu hinterlassen sind. Aber: ohne Schaden kein Anspruch.

In Ihrem Fall dürfte sich ein Schaden - wenn überhaupt - nur im Rahmen eines kurzfrstigen Mehrverbrauches und evlt. in Form von Schmerzensgeld wegen Erkrankungen darstellen lassen und nur wenn sich eine Pflichtverletzung beweisen ließe. Die Schmerzensgeldwerte sind aber im untersten Bereich anzusiedeln. Im Übrigen würden Sie die Beweislast treffen für die Kausalität der Erkrankungen und der Temperaturen im Haus.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne per E-Mail zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß


Bewertung des Fragestellers 27. April 2010 | 19:40

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