Dadurch, dass die Wohnfläche falsch angegeben wurde (Dachschräge voll eingerechnet) beträgt die Wohnfläch nur ca. 30 qm anstatt der im Vertrag verbindlich (kein "ca... Laut folgender Artikel auf Mietrecht.org https://www.mietrecht.org/kuendigung/einliegerwohnung-kuendigungsfrist/ und https://www.mietrecht.org/kuendigung/ausserordentliche-fristlose-kuendigung-eines-mietvertrages/ haben wir das Recht in Rahmen des eingeschränkten Kündigungsschutzes für möblierte Einliegerwohnungen bzw. durch die Abweichung der Wohnfläche um mehr als 10 % fristgerecht bis zum 15. des Monats zum Ende des Monats bzw. außerordentlich und fristlos zu kündigen (eine Fristsetzung zur Behebung des Mietmangels entfalle bei einer Wohnflächeabweichung da abzusehen ist, dass der Vermieter den Mangel nicht, in absehbarer Zeit, beheben kann).