Kfz-Vers.-Anspruch
vom 23.2.2008
70 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jens Jeromin / Dortmund
Mündlich sagt mir der Sachbearbeiter, ein Schmerzensgeld käme mit einigen 100,-- in Betracht und ein Verdienstausfall nur dann, wenn der durch Steuerbescheide nachgewiesen ist. ... Der Verdienstausfall kann durch meine Mitfahrerin nicht nachgewiesen werden, weil sie selbständige Ärztin ist, ihre laufendes Einkommen nicht offen legen möchte und auch für 2008 jetzt keinen Steuerbescheid vorlegen kann und auch nicht will.