Sehr geehrte Anwältin, sehr geehrter Anwalt, ich betreibe eine eigene Werbeagentur und möchte aufgrund von familiären Verhältnissen mit meiner besseren Hälfte in einigen Monaten ins europäische Ausland ziehen. Da ich in den vergangenen 10 Jahren einen festen Kundenstamm aufgebaut habe, die ich jedoch auch aus dem Ausland beliefern kann (Designvorschläge und Werbetexte werden per Email zugestellt), möchte ich gerne weiterhin als Kontaktmöglichkeit für meine Stammkunden eine deutsche Telefonnummer bzw. eine deutsche Postanschrift haben. Ich würde ungern – um die deutschen Kunden nicht zu „verschrecken“ – eine spanische Nummer nutzen.