Immobilienkauf - Mängel? Arglist? Beweispflicht?
vom 19.2.2020
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias Richter / München
Außerdem •suchte ich in den Ecken der Wohnung nach Schimmel Herr R behauptete, dass die Wohnung kein Schimmelproblem habe und nicht hatte •fragte ich grundsätzlich nach Mängel zur Wohnung Herr R sagte, gäbe ist nicht, die Wohnung sei in einem guten Zustand •fragte ich nach, ob ich zum Mieter etwas wissen müsse Herr R sagte, es gäbe keine Problem, ruhige Mieter Leider kann ich hierfür keinen Zeugen benennen. ... Insbesondere da eine Kündigung des Mieters nahezu ausgeschlossen ist und dadurch der Wiederverkauf sehr erschwert ist.