Eigenbedarf / Kündigung durch Vermieter
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Die Miete, kalt 1050€, und alle anfallenden Kosten wurden stets pünktlich bezahlt, Haus und Garten sind von uns gepflegt und sehen besser aus als vor dem Einzug. ... Der Mietvertrag wurde nicht geändert, so dass immer noch beide Namen, auch der des Verstorbenen, in unserem Mietvertrag stehen. Völlig unerwartet, kam vor einigen Tagen dann das Einschreiben mit der Kündigung wegen Eigenbedarf.