Bei Abschluss des Mietvertrages, der für ein Jahr gelten sollte, bestand die Fluggesellschaft auf einer Vertragsklausel, die die Möglichkeit einer früheren Kündigung mit einmonatiger Künidigungsfrist frühestens ab dem 31.12.2008 vorsieht. ... Da wir ohnehin vorhaben, länger im Ausland zu bleiben, haben wir ihm daraufhin eine Kündigung für den 01.01.2007 geschickt. ... Wir haben bereits alle Flüge nach Deutschland gebucht, die Wohnung bei den Vermietern sowie Telefon, DSL etc. gekündigt.