Fristgerecht teilte ich meinem Arbeitgeber schriftlich mit, dass ich die volle Elternzeit in Anspruch nehmen will, und dass ich gerne nach einem Jahr wieder in Teilzeit arbeiten würde (genau so formuliert, also erster Teil als Willenserklärung, zweiter Teil im Konjunktiv, da natürlich damals noch nicht gesichert war, ab welchem konkreten Termin unser Kind überhaupt betreut werden kann). ... (Es stellt sich dann aber die Frage, wieso seit Mitte letzten Jahres, als der Mutterschutz nach der Entbindung verstrichen war, er nie angemahnt hatte, ich sollte zur Arbeit kommen, und das bis heute.)