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220 Ergebnisse für anspruch arbeitsverhältnis mutterschutz

ALG1, Nebeneinkünfte aus Selbständigkeit + Kinderplanung
vom 3.10.2015 62 € Historischer Preis
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Ich habe überraschend die betriebsbedingte Kündigung meiner Vollzeitstelle erhalten und habe mich zum 01.12. arbeitssuchend gemeldet. Mit meinem Ehemann befinde ich mich derzeit eigentlich in der Familienplanung. Ich bin zudem als Sängerin seit 9 Jahren nebenberuflich (freiberuflich) recht erfolgreich unterwegs und mir ist bekannt, dass ich dieser Tätigkeit weitergehen darf, wenn meine Einkünfte daraus die des Vorjahres nicht übersteigen.
Kündigung abwarten oder Aufhebungsvertrag
vom 5.1.2012 50 € Historischer Preis
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Nun wurde ich zum Gespräch gebeten und mir wurde mitgeteilt man habe die Kündigung nicht ausgesprochen um stattdessen einen Aufhebungsvertrag mit folgenden Konditionen zu schließen: Arbeitsverhältnis endet Ende März, eventuelle Zahlung eines Monatsgehalts als Abfindung, Verpflichtung meinerseits bis dahin nicht "krank" zu sein.
Vergütung Urlaubstage und Überstunden
vom 9.6.2012 55 € Historischer Preis
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Beschäftigungsverbot03.02.2011 - 23.05.2011 (03)Mutterschutz24.05.2011 - 30.08.2011 (04)Elternzeit31.08.2011 - 21.06.2013 Aufgrund des Beschäftigungsverbotes / Mutterschutzes mit anschließender Elternzeit war es mir nicht möglich den entsprechenden Resturlaub aus 2010 und den anteiligen Urlaub aus 2011 im vollen Umfang zu nehme (27 Tage), weiterhin erhielt ich keine Kompensation der in 2009 und 2010 geleisteten Überstunden (87,50 Stunden).
Kündigung, Elternzeit, ALG 1, Überstunden
vom 30.5.2019 66 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Wenn ja, der Arbeitsvertrag enthält unter "Sonstige Bestimmungen" noch folgende Klausel: "Alle Ansprüche, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben, sind von den Parteien binnen einer Frist von 3 Monaten seit ihrer Fälligkeit in Textform geltend zu machen und im Falle der Ablehnung durch die Gegenpartei binnen einer Frist von 3 Monaten vom Zeitpunkt der Ablehnung an einzuklagen."
Teilzeit oder Elternzeitverlängerung bei befristetem Vertrag
vom 13.1.2007 35 € Historischer Preis
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Zu meiner Situation: Mein erster Arbeitsvertrag bei einem kirchlichen Träger umfasste eine Vollzeitbeschäftigung nach BAT Grund der Befristung war eine Elternzeitvertretung – die aber nicht so im Vertrag benannt wurde: „Die Einstellung erfolgt bis zur Wiederaufnahme von Frau X bzw. ihrem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis.“ Zeitlich war somit keine Befristung genannt – sondern die Befristung war nur auf die Person bezogen. ... Ab dem Ende des Mutterschutzes von Kollegin X würde ich es begrüßen, dann mit 19,25 h wöchentlich auf meinen alten Arbeitsplatz mit den Arbeitszeiten von Kollegin X zurückzukehren. ... Sind befristete und unbefristete Verträge bei einem Anspruch auf Teilzeit gleichgestellt?
Aufhebungsvertrag trotz Schwangerschaft
vom 27.1.2011 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Tag, ich bin seit 6 Jahren in meinem Unternehmen beschäftigt, zuerst als Leiterin Public Relations, seit der Geburt meiner Tochter bzw. Ende der Elternzeit vergangenen Juni als Teilzeitmitarbeiterin ohne Führungsverantwortung (10 Wochenstunden, aber zum anteilig gleichen Gehalt wie vorher, also recht nett). Jetzt bin ich in der 11.
Elternzeit und anschließende Teilzeit
vom 25.10.2012 40 € Historischer Preis
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Fristgerecht teilte ich meinem Arbeitgeber schriftlich mit, dass ich die volle Elternzeit in Anspruch nehmen will, und dass ich gerne nach einem Jahr wieder in Teilzeit arbeiten würde (genau so formuliert, also erster Teil als Willenserklärung, zweiter Teil im Konjunktiv, da natürlich damals noch nicht gesichert war, ab welchem konkreten Termin unser Kind überhaupt betreut werden kann). ... (Es stellt sich dann aber die Frage, wieso seit Mitte letzten Jahres, als der Mutterschutz nach der Entbindung verstrichen war, er nie angemahnt hatte, ich sollte zur Arbeit kommen, und das bis heute.)
Elterngeld und Arbeitsvertrag
vom 19.1.2020 für 100 €
Sehr geehrte Damen und Herren, aktuell ist meine Frau in folgender Situation: -Sie hat ein Jahr Elterngeld bezogen -Ihre Elternzeit ist Dez 2018 gestartet und endet im Mai 2020 -Somit bekommt sie kein Elterngeld mehr seit Dezember 2019 -Sie hat eine Vollzeitstelle, unbefristet auf 40 Stunden Basis -Sie möchte ab Februar 2020 wieder arbeiten (auf 30 Stunden Basis) bei ihrem bisherigen Arbeitgeber -Sie möchte im Jahr 2020 auf 30 Stunden Basis arbeiten ohne den Arbeitsvertrag ändern zu müssen, um ihr Rückkehrrecht in die 40 Stunden nicht zu gefährden. Wir wissen noch nicht wie gut es funktioniert mit dem Kind, wollen die Möglichkeit haben unsere Meinung zu ändern und ihr Vertrag war so schon sehr schwer zu verhandeln -Wir versuchen bereits für das zweite Kind schwanger zu werden, dies kann jeden Monat soweit sein (erstes Kind hat sofort „geklappt") -Ihre Firma ist auf sie angewiesen und wird sehr flexibel auf ihre Wünsche reagieren Folgende Fragen stellen wir uns: -Ist es besser für sie die Elternzeit zu verlängern (wie lange?), um auch nach Mai 2020 die 30 Stunden zu arbeiten ohne das Risiko einer Änderung des Vertrages einzugehen?
Wiedereinstieg nach Elternzeit und Sonderurlaub TVöD-K - Korrekte Einstufung?
vom 7.9.2015 51 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich arbeite nach 2 Elternzeiten von Juli 2005 bis April 2011 und anschliessendem Sonderurlaub zur weiteren Kindererziehung, nach TVöD § 28, bis Oktober 2013 seit fast 2 Jahren wieder bei meinem Arbeitgeber. Meine Arbeitsverträge liefen zunächst auf eine Tochtergesellschaft, ich wurde jedoch nach Auflösung dieser im Jahr 2009 während meiner Elternzeit von meinem jetzigen Arbeitgeber "übernommen". Der letzte Arbeitsvertrag mit der Tochtergesellschaft wurde 2008 geschlossen.