Man spart sich/d.h die Erben dann ja die Kosten für den Erbschein. ... In der Gesamtheit der Kosten fallen dann nur 432,00 Euro für das Testament und beim Tod noch die Kosten für die Testamentseröffnung an. ... c) Hätte die Erstellung beim Notar nicht den Vorteil, dass sich die Erben nach dem Tod die Erstellung des Erbscheins sparen können (für die Erstellung des Erbscheins enstehen ja weitere Kosten) (wegen <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/GBO/35.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 35 GBO">§ 35</a> Grundbuchordnung)?
Folgende Randbedingungen herrschen: - Betrieb wird seit mehreren Jahren nicht mehr selbst bewirtschaftet - Beide Elternteile leben noch, mein Bruder und ich sind die einzigen Kinder - Betrieb war in den letzten Jahren an meinen Bruder verpachtet, der den Betrieb seinerseits wieder unterverpachtet hatte - Betrieb wirft so gut wie keinen Gewinn ab, da die Einnahmen aus der Verpachtung durch die laufenden Kosten (Versicherungen, etc.) aufgebraucht werden - Mein Bruder wird den Hof nicht weiter bewirtschaften, sondern weiterhin verpachten, und ggfs.
Mein Vater hat das Erbe meiner Mutter angenommen und macht nun in einem Pflichtteilsverfahren (das von mir gegen ihn angestrebt wurde) auf Basis dieses Grundschuldbriefes eine Forderung an meine Mutter geltend.
Oder die Erben eines Miteigentümers, die, aus welchem Grund auch immer, als Mitglieder der Eigentümergemeinschaft nicht erwünscht sein könnten. ... Hier meine Fragen: 1.)Kann ein Ehevertrag so verfasst werden, dass er lediglich den Anteil am Grundstück und den darauf anfallenden Wertzuwachs bei der Berechnung eines Zugewinnausgleichsanspruches ausschließt (für alle anderen Dinge wie Versorgungsansprüche, Erbe usw. sollen ausdrücklich die gesetzlichen Regelungen gelten)?
Habe das Erbe ausgeschlagen und es gibt einen Sohn wo ich keine Ahnung habe wo der ist.. Nun musste ich die Kosten zahlen obwohl ich selbst Sozialhilfe bekomme. ... <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/SGB_XII/74.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 74 SGB XII: Bestattungskosten">§ 74</a> Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch sind die erforderlichen Kosten einer Bestattung zu übernehmen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann die Kosten zu tragen.
Laut Testament gibt es einen entfernten Erben. ... (eigene Firma ) Der Erbe hat nun einen Anwalt beauftrag und dieser teilte mir mit das ich nichts verrechnen kann und will das Geld zurück haben. ... Diese Kosten habe ich ortsüblich verrechnet und nichts überzogen.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frage, die ich gern von Ihnen beantwortet hätte, wäre: Meine Eltern befinden sich im fortgeschrittenen Alter (jenseits der 73 Jahre). In unserem Heimatort ergibt sich derzeit eine günstige Gelegenheit eine Eigentumswohnung zu erwerben. Ich würde diese Chance gern ergreifen.
Folgende Bezüge habe ich: Ich beziehe ALG II und noch Krankengeld, ein Bezug von ALG I aus vorangegangenen Arbeitszeiten wird geprüft nach Vorsprache beim medizinischen Dienst. Werde bald ausgesteuert und ein Reha-Antrag bei der Rentenversicherung ist gestellt. Folgendes Vermögen habe ich: Ein Anteil aus einer Erbengemeinschaft, der durch Verkauf der Immobilie, bald verfügbar sein wird.
Guten Tag! Bei uns ist seitens des letzten nun verschiedenen Elternteils Testamentsvollstreckung durch einen der Geschwister festgelegt worden. Dessen Arbeiten sind nicht zu beanstanden.
Meine Eltern haben einen gemeinsamen Erbvertrag (erstellt 1974), ín dem sie sich gegenseitig als Erben des Gesamtvermögens einsetzten. ... Mein Vater trug alle Kosten wie Versicherungen, Grundsteuer etc. und zahlte monatlich für das Landesdarlehen 76 €.
Da Erben der 1. und 2. Ordnung (Ehefrau, Kinder, Enkel, Urenkel, Vater, Mutter, Bruder, Schwester, Neffe, Nichte, Großneffe, Großnichte) als Erben ausscheiden, gibt es nur Erben der 3. ... Unterschrift ______Ende des Schreibens_______ Entstehen mir Kosten für die sofortige Beschwerde?
Ein Erbe war einverstanden, der zweite Erbe meinte es sei ihm egal. ... Wir als neue Mieter haben alles komplett renoviert, zu unseren Kosten. Ein Erbe hat dabei mitgeholfen.
Zur Abwicklung des Erbes habe ich ein Wertgutachten in Auftrag gegeben. ... Gutachter und Stadt verweisen darauf das Ganze zu meinen Kosten ausmessen lassen zu müssen - zwischen 1500 und 5000 EUR oder mal mit dem "Stammvermesser" der Stadt zu reden. ... Die Stadt erstellt ca. 1975 einen Bebauungsplan und ich soll nun die beanspruchte Fläche auch noch auf meine Kosten ausmessen lassen?