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Darlehensvertrag sittenwidrig? - marktübliche Zinsen

27. August 2006 17:22 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Frage, die ich gern von Ihnen beantwortet hätte, wäre:

Meine Eltern befinden sich im fortgeschrittenen Alter (jenseits der 73 Jahre). In unserem Heimatort ergibt sich derzeit eine günstige Gelegenheit eine Eigentumswohnung zu erwerben. Ich würde diese Chance gern ergreifen. Da meine finanziellen Möglichkeiten leider nicht ganz reichen, haben meine Eltern mir angeboten, ein zinsloses Darlehen zu gewähren. Wir würden einen Vertrag schließen, der eine regelmäßige Tilgung und eine Laufzeit von 20 Jahren vorsieht.
Ist so ein Vertrag statthaft? Oder muss ich damit rechnen, dass wenn z.B. ein Pflegefall eintritt und die Finanziellen Mittel meiner Eltern nicht mehr reichen, der Sozialleistungsträger nicht nur die Tilgung in Anspruch nimmt, sondern auch noch marktübliche Zinsen einfordert.

Ich bedanke mich für Ihre schnelle und korrekte Antwort.

Mit freundlichen Grüßen


27. August 2006 | 17:30

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


der Vertrag ansich ist nicht sittenwidrig.


Allerdings haben Sie das Problem schon richtig erkannt.

Der Träger wird den Vertrag anfechten, da er ggfs. mangels Zinsen einer verdeckten absichtlichen Minderung des Vermögens gleichkommt.

Hier bestünde ggfs. die Möglichkeit, dieses als vorgezogenes Erbe in einer vertraglichen Form zu fassen, was ich anraten würde.

Möglich ist aber auch, einen gewissen Zinssatz, der sich an ein übliches Sparbuch orientiert, zu vereinbaren.

Da hierzu aber noch eine Vielzahl von Einzelheiten, auch nicht gerade in einem öffentlichen Forun, geklärt werden müssen, sollten ie daher die dringend gebotene individuelle Beratung eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen, auch wenn dieses sicherlich mit höheren Kosten verbunden sein kann.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


ANTWORT VON

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