Keine Bürgschaft bzw. Kaution bei Wohnungsübergabe
vom 4.1.2007
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Martin P. Freisler / Mainz
Mietvertrag wurde am 15.11.2006 zum 01.01.2007 geschlossen. Der Vertrag wurde von beiden Mietern (nicht verheiratetes Paar) unterzeichnet. Die Mieter baten für die Kaution (2 Monatsmieten) eine Bankbürgschaft stellen zu dürfen.