Honorar Energieberater (durch BAFA geförderte Energieberatung)
vom 8.8.2018
48 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
Besondere Leistungen werden im Nachweis auf Grundlage der vereinbarten Stundensätze berechnet Bevor wir den Vertrag unterschrieben haben, habe ich telefonisch bei ihm nachgefragt, wofür noch weitere Kosten entstehen könnten, die dann mit 75 Euro/Std. abgerechnet werden würden. ... Wir fragen uns auch, auf welcher Grundlage er seine Berechnungen durchgeführt hätte, wenn wir bereits länger Eigentümer gewesen wären und dementsprechend gar keinen (für den Verkauf notwendigen) Energieausweis gehabt hätten? ... Abgesehen davon, dass er verschiedene sowohl kleinere als auch umfangreichere „Mehraufwände" abgerechnet hat, die er eigeninitiativ und ohne ausdrücklichen Wunsch unsererseits durchgeführt hat, würden wir gerne wissen, ob es nicht eine „Pflicht" seitens des Energieberaters gibt, uns als Kunden VOR Entstehung von weiteren Kosten, als den bereits besprochenen, zu informieren...?