Guten Abend, Folgende Geschichte: Mein Lebensgefährte ist geschieden und hat 2 Kinder 17 und 15 Jahre für die er Unterhalt bezahlt (bislang ohne Titel), Ehefrau wieder verheiratet bekommt keinen Unterhalt. ... Können wir für die Große bei uns den Unterhalt, den sie ja in Form von Essen, Miete usw. erhält, anrechnen lassen? ... Wenn für die Große nichts angerechnet werden kann, muß dann Unterhalt für die Kleine von 316,- € bezahlt und tituliert werden ?