Kündigung Berliner Mieterverein bei Beitragserhöhung?
vom 26.1.2015
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist / Hirschaid
Daraufhin habe ich dem Mieterverein am 06.01. eine fristlose Kündigung wegen Beitragserhöhung gesendet und gleichzeitig meine Einzugsermächtigung zurück genommen und darauf hingewiesen, dass ich den zu Unrecht abgebuchten Betrag zurückbuchen lassen werde. Acht Tage später erhielt ich ein Schreiben vom Mieterverein, dass die Kündigung erst zum 31.12.15 wirksam wäre.