Hartz IV - Umzugsgenehmigung (über 30 Jahre)
beantwortet von
Rechtsanwältin Britta Möhlenbrock / Norderstedt
Meine Tochter hat auch ordnungsgemäß schriftlich den Vermieter informiert, dass er zu ihr gezogen ist. ... Ich muss hier noch erwähnen, meine Tochter hatte bereits beim Jobcenter schriftlich erklärt, dass der Vermieter über den Einzug schriftlich informiert wurde, es sich aber weiterhin um ihre Wohnung handelt, für die sie allein verantwortlich gegenüber dem Vermieter ist und bleibt. Jetzt meine Fragen: Muss ein 30jähriger Mann eine Genehmigung für den Umzug einholen, wenn er aus der elterlichen Wohnung auszieht und bei seiner Freundin (ohne Pflichten und Rechte gegenüber dem Vermieter) einzieht?