WEG-Recht:Abwahl des Hausverwalters
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Abwahl der Hausverwaltung Vor einiger Zeit beantragte ich schriftlich bei der WEG-Hausverwaltung die Einsicht in Abrechnungsunterlagen in meiner Eigenschaft als Miteigentümer.Es besteht nämlich der Verdacht einer Zahlung aus der Gemeinschaftskasse für eine Reparatur am Sondereigentum. Es erfolgte keine Antwort, auch nicht nach Mahnung. Ich wollte lediglich in den Räumen der Verwaltung die Reparaturrechnung einsehen und mir eine Kopie machen.Ich muss erwähnen, dass die Verwalterin auch im Hause wohnt und außer der selbstbewohnten Wohnung auch noch weitere Wohnungen im Objekt zusammen mit ihrem Ehemann besitzt.Sitz der Verwaltung ist somit die Privatwohnung, zu der uns noch nie der Zutritt erlaubt war.