Die böswillige Schikane des Arbeitsamtes Saarbrücken ergibt sich ebenfalls aus dem anhängigen Verfahren. ... Die daraufhin, wenn auch verspätete, und erst nach anmahnen durch das Gericht folgende Antwort ist nach meiner Meinung nach für jeden Richter und jedes Gericht ein Schlag ins Gesicht; teilt das Arbeitsamt dem Gericht, anstelle der gerichtlich geforderten Stellungnahme, „großzügig“ mit, dass das Arbeitsamt gedenkt erst dann eine Stellungnahme abzugeben, wenn meine Partei, bisher immer unbestrittene Tatsachen belegen würde. Das Arbeitsamt Saarbrücken erlaubt sich also auf trotz Aufforderung des Gerichts auf Stellungnahme mit Fristsetzung, dem Gericht vorzuschreiben, wann man gedenkt eine Stellungnahme abzugeben.