Auch wenn meine Frau wegen des jungen Alters der Kinder noch keine Erwerbsobliegenheit hat, ist nich
beantwortet von
Rechtsanwältin Sabine Reeder / Berlin
Für meine Töchter zahle ich (prägend, soweit von Belang) neben dem Barunterhalt die Beiträge zu den Lebens- und Krankenversicherungen. Für den Umgang mit meinen Töchtern fahre ich je Besuchswochenende 350 km, je 2 x hin und zurück zzgl.