Beide Räumungsverfahren gewonnen, Schadenserstzklage abgewiesen.
vom 9.9.2019
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Auch den Umstand des Auszugs habe ich mir vorsichtshalber quittieren lassen. ... Ich möchte eine Instanz weiter gehen, weil das für mich nicht erträglich scheint, daß mir das AG und das LG Recht gaben und der, der unterlag um seine Verantwortung herum kommt, in dem er bestreitet, daß der Untermieter aufgrund seiner Kündigung und Klage auszog obwohl er das sogar quittiert hat.