Sehr geehrte Anwälte, da ich noch eine Nachfrage habe und diese aus meiner Sicht nicht ausführlich genug beantwortet wurde, möchte ich aufgrund meiner Frage von heute "Handwerker hat Badewanne beschädigt" noch folgendes wissen: Wie ich erst jetzt erfahren habe, hat meine Mieterin auf dem Abnahmezettel des Handwerkers der Firma ihre Unterschrift gesetzt. ... Ich als Vermieter frage mich nun, wie ich vorgehen muss, ich habe die Rechnung der Firma erhalten und will diese natürlich so nicht zahlen, können sie mir vielleicht sagen, was ich da machen soll ? ... Nun höre ich durch ein Angebot einer anderen Firma, die ursprünglich die Balkontüre richten sollte, dass gerade die erst reparierte Tür eben nicht in Ordnung ist, was muss ich hier machen, soll ich dort auch wie im ersten Falle die Zahlung verweigern ?