Andernfalls soll der Erschließungsträger für die entstehenden Schäden an der bestehenden Straße durch die Befahrung durch Baustellenfahrzeuge haften - die erschließende Firma hält sich nicht an diesen Vertrag und befährt die Wohnstraße laufend mit Ihren Baustellenfahrzeugen (in der Hauptsache Radlader, teilweise rückwärts ohne Einweiser) - die Stadt wurde von mir mehrfach auf diesen Umstand aufmerksam gemacht - die Stadt möchte nichts unternehmen, sondern sagt nur immer wieder, dass der Erschließungsträger haften muss für entstehende Schäden an der bestehenden Straße - die Wohnstraße (Pflasterdecke mit bituminöser Tragschicht) wurde vor 15 Jahren nach meiner Sicht nicht ordnungsgemäß erstellt, da das Pflaster nicht ordnungsgemäß eingekehrt wurde und Schäden bereits jetzt existieren, Dies wurde der Stadt ebenfalls mehrfach gemeldet, aber die Stadt hat derzeit kein Personal, um die Mängel zu beheben Meine Fragen: 1. ... Schäden am bestehenden Eigentum der Stadt (und der Bürger) in Kauf nimmt? 3. wie will die Stadt beweisen, dass ggf. auftretende Schäden durch den Baustellenverkehr verursacht wurden, vor allem, da bereits in der Vergangenheit Baumängel an der Straße aufgetreten sind, die nie beseitigt wurden?