Übertragung der Räum- und Streupflicht / Winterdienst auf Mieter
vom 25.1.2021
für 75 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bewohnen die Erdgeschosswohnung in einem Haus mit 4 Mietwohnungen (Vermieter wohnt nicht im Haus). Zum Thema Winterdienst ist im Mietvertrag nichts geregelt, wohl aber in der Hausordnung, die dem Mietvertrag als Anhang beigefügt ist. Dort heißt es, dass der Winterdienst von Woche zu Woche unter allen Hausbewohnern in fortlaufender Reihe wechselt.