Sehr geehrter Fragender,
so wie ich Sie verstanden habe, will ihr Geschäftspartner nicht nur eine geringfügige Änderung z.B. einer Produktpalette, vornehmen, sondern das Geschäftsfeld verändern/erweitern.
Wenn es sich hierbei um eine wesentliche Veränderung handelt, die er nun auch nach außen darstellen möchte, so ist ein gesellschaftsrechtlicher Beschluss erforderlich (es sei denn, es wurde im Gesellschaftsvertrag eine anderslautende Regelung getroffen).
Es ist hierbei entscheidend, dass sich der Kern des unternehmerischen Handelns, also der Charakter der Firma ändert.
Sollte dies der Fall sein, so können Sie an die Zeitung herantreten und die Anzeige mit Hinweis auf den fehlenden Beschluss stoppen, ggf. mit einer einstweiligen Verfügung über das Gericht.
Eine Regelung für die Zukunft ereichen Sie am besten über eine einstweilige Verfügung mit Unterlassungserklärung gegen Ihren Partner, da es schwierig sein wird, dass die Zeitung im voraus eine Anweisung von Ihnen annehmen kann. Zudem gibt es wahrscheinlich auch mehrere Zeitungen im Umkreis, sodass sie nicht an alle herantreten können.
Des weiteren können Sie, sofern sich die Annonce nicht positiv auswirkte, einen Schadensersatzanspruch gegenüber Ihrem Partner geltend machen (wg. Vertragsverletzung).
Frage 2:
Sie haben ein Recht auf Zutritt zu den Geschäftsräumen. Die Polizei hilft Ihnen hierbei jedoch nicht weiter, da es ein zivilrechtliches Problem ist.
Auch hier würde ich eine einstweilige Verfügung beantragen.
Im Falle der Androhung von Gewalt ist jedoch die Polizei zuständig. Hier können Sie eine Strafanzeige erstatten.
Zudem denke ich, dass das Verhalten Ihres Partners eine Abberufung als Geschäftsführer rechtfertigen würde.
Hierfür ist eine Gesellschafterversammlung notwendig. Problematisch ist jedoch aufgrund Ihrer Verhältnisse (50/50)eine Pattsituation. Erst wenn es auf Grund dieser Versammlung keine Einigung geben sollte (Rücktritt oder sofortiges Unterlassen), sodann sollte eine gerichtliche Entscheidung hervorgerufen werden (bitte alles schriftlich machen!).
In einer derart verfahrenen Situation rate ich Ihnen jedoch die Einschaltung eines Anwaltes. Zumal ich aus meiner beruflichen Erfahrung mit Mandanten in gleichen Situationen weiss, dass eine Regelung alleine schwierig sein wird.
Gerne stehe ich Ihnen per E-Mail oder ab Montag telefonisch zur Verfügung und kläre Sie auch über die Kosten auf.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
Ei
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