Künslter/Musikervertrag
vom 28.6.2010
45 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Da hierbei steht, dass der Vertrag für 1 Jahr geschlossen ist und die Firma (Produzent) die Option habe diesen 4 mal zu verlängern. ... Ich fand jedoch interessante infos aus einem ähnlihcen vertrag: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20050727_1bvr250104.html Auzüge : Die Beschwerdeführerin könne keine Ansprüche aus dem Künstlervertrag geltend machen; denn dieser sei gemäß § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig und damit nichtig. er Vertrag unterwerfe den Beklagten weitestgehend der Dispositions- und Entscheidungsbefugnis der Beschwerdeführerin. ... Schwersten Bedenken sei auch die Vergütungs- und Abrechnungsregelung des Vertrags ausgesetzt.