"Die Wohnung ist komplett neu renoviert, und muss bei Auszug vom Mieter neu tapeziert, bzw. Wände un
vom 16.9.2007
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Tanja Stiller / Saarbrücken
Sehr geehrte Damen und Herren, es geht um das leidige Thema Renovierung bei Auszug. Ich wäre Ihnen dankbar für eine Beurteilung meiner Renovierungsklausel, welche folgendermassen in meinem Mietvertrag steht : "Die Wohnung ist komplett neu renoviert, und muss bei Auszug vom Mieter neu tapeziert, bzw. Wände und Decken vom Fachmann neu angelegt werden.