Überprüfung einer Sonderregelung zur Dauer eines Mietvertrags
vom 30.6.2019
42 €
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Wenn ich es richtig verstehe, kann ich ja gerade keinen befristeten Mietvertrag abschließen wenn ich - es ist nur eine theoretische Option - früher in das Haus müsste, oder? ... Bei der Rückkehr benötigt der Vermieter jedoch das Haus wieder für den eigenen Gebrauch mit seiner Familie und wird dann auf Grund von Eigenbedarf von seinem Kündigungsrecht mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten Gebrauch machen. U.a. auf Grund dieser Einschränkung wird das Objekt statt zum marktüblichen Preis von ca. 1.600 Euro Kaltmiete zum vereinbarten Preis von 1.200 Euro angeboten. 2.1 Das Mietverhältnis beginnt am 1.10.2019 und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen (unbefristet). 2.2Die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses ist nach den gesetzlichen Vorschriften möglich 2.3Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform. 2.4Setzt der Mieter den Gebrauch des Mietobjekts nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als stillschweigend verlängert.