Vollstreckungsabwehrklage u. einstw. Verfügung
vom 25.2.2009
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Gem. dem Beschluß der Amtsgerichts soll nun der vollstreckbare Titel an den Schuldner zurückgegeben werden (habe ich bereits erledigt) allerdings, so der Richter bei einem Telefonat, hätte ich nun das Verfahren verloren und müsse auch die Verfahrenkosten tragen. Da ich weder vorsätzlich noch fahrlässig die Überpfändung herbeigeführt habe, ist die Frage: 1.