Sehr geehrte Ratsuchende,
zunächst danke ich für die sachgerechte Anpassung. Ihre Fragen möchte ich wie folgt beantworten:
1.)
Sicherlich ist das Verhalten des Mannes nicht "fair".
Da aber keine vertraglichen Beziehungen bestehen und das Depo nach Ihrer Schilderung allein auf den Namen des Mannes besteht, ist auch dieser rechtlich gesehen der alleiniger Inhaber und kann dann nach seinem Belieben damit verfahren, sofern gesetzliche Verbote dem nicht entgegenstehen.
Die Vermögensverwaltung richtet sich dann nach den Vorschriften des §§ 1364 BGB
ff, wonach jeder Ehegatte "sein" Vermögen selbst verwaltet, SOFERN diese Verfügungen nicht das Vermögen im Ganzen betrifft. Nur dann benötigt er ggfs. die Zustimmung des Ehepartners.
Da die Frau aber nun über Jahre hinweg den Mann hat "schalten und walten" lassen, wird man auch dann, wenn es das Vermögen als Ganzes betreffen sollte, diese Zustimmung unterstellen können.
2.)
Die Frau sollte nun unbedingt alle Unterlagen zu den Vermögenswerten sichern und ggfs. Kopien machen.
Dieses ist deshalb wichtig, da zu befürchten steht, dass der Mann hier in Hinblick auf eine Scheidung, Werte "beiseite schaffen" könnte, was dann im Scheidungsverfahren in Hinblick auf die Vorschrift des § 1375 II BGB
(alle Vorschriften sind über unsere Homepage nachzulesen) wichtig ist, da dann ggfs. ein Teil der Werte dem sogenannten Endvermögen des Mannes wieder zugerechnet werden können.
Daher ist es wichtig, nun alle Informationen zu sichern, da die Frau dann in der Beweislast wäre.
Weiter sollte die Frau SOFORT einen Rechtsanwalt aufsuchen und sich dann individuell beraten lassen, da im Falle der bevorstehenden Trennung ggfs. Möglichkeiten bestehen, diese Informationen in einem - offenbar - bevorstehenden Verfahren hinsichtlich des Trennungsunterhaltes zu verwerten, da die Erträge dann auch zum anrechenbaren Einkommen teilweise hinzugezählt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2
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Danke fuer die schnelle Antwort.
Da, die Ehe Frau durch das Konntosperre seit 2 Monaten, alle Zugang zum gemeinsamens erwirtschaftetes Geld, Kindergeld und ueber eigenes Taschengeld verfuegt........
Kann sie im Falle, einen Auszug mit Kind Geld vom Ehemann verlangen fuer die Einrichtung? Ehemann moechte, dass Frau schriftlich, auf die Summe fuer die Einrichtung verzichtet im Falle Zugewinnausgleich + Scheidung
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
dieses stellt keine nach den fea-Richtlinien zulässige Nachfrage zu der Erstanwort dar. Sie versuchen -wenn auch geschickt- die zuvor eingegrenzte Frage nun wieder durch die Nachfragefunktion auszuweiten.
Da dieses nach den angesprochenen Richtlinien unzulässig ist, verbietet sich die -kostenlose- Beantwortung.
Es besteht aber die Möglichkeit, eine erneute Frage, die Sie dann auch an mich direkt richten können, in das Portal zu stellen.
Ich hoffe, Sie haben dafür Verständnis; im Falle einer Beantwortung würde ich dann aber eine nicht ganz unberechtigte Abmahnung bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle