Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bei Auslandsüberweisungen (ins Ausland oder aus dem Ausland) besteht nach der Außenwirtschaftsverordnung eine grundsätzliche Meldepflicht an die Bundesbank, sofern die Beträge über € 12.500 liegen. Hierauf dürfte Ihre Bank Sie entsprechend Hinweisen. Bei gestückelten Beträgen wird auf einen Geamtbetrag abgestellt. Die Meldung ist aber rein für statistische Zwecke und hieraus ergeben sich für den Meldenden keinerlei Folgen. So werden hier auch keine Daten an das Finanzamt weiter gegeben. Die Meldungen sind in elektronischer Form bei der Deutschen Bundesbank einzureichen. Privatpersonen können ihre außenwirtschaftlichen Zahlungsmeldungen telefonisch anzeigen, 0800 1234 111 (entgeltfrei).
Bargeldmitnahmen sind lt. Außenwirtschaftsverordnung nicht meldepflichtig. Allerdings müssen bei der Einreise nach Deutschland aus einem Nicht-EU-Staat mitgeführte Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr bei der zuständigen Zollstelle schriftlich angemeldet werden. Gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr müssen bei der Einreise nach Deutschland bei Kontrollen des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden.
Die Bank hat eine Meldepflicht nur, wenn ein Verdacht auf Geldwäschetatbestände besteht. Dies ist bei hohen Bargeldeinzahlungen natürlich aus Sicht einer Bank denkbar, je nach weiterer Verwendung. Ansonsten sind sie der Bank gegenüner eigentlich nicht rechenschaftpflichtig, wobei Sie die Herkunft ja plausibel darlegen können.
Die Anzeige beim Finanzamt als Schenkungen sind genau richtig. In diesem Zusammenhang würde ich empfehlen, dass dies zumindest jährlich und durch schriftliche Bestätigung der Eltern über Datum und Höhe und als freiweillige Zuwendung dokumentiert wird. Auch sollte klar gestellt werden, dass Ihre Ehefrau alleinige Begünstigte ist, da bei Zuwendungen an Sie beide (also hälftige Zurechnung an Sie) der steuerliche Freibetrag nur bei € 20.000 liegen würde.
Ich hoffe, Ihre Fragen verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Nils Hoefer
Rechtsanwalt und Steuerberater
Vielen Dank, Herr Hoefer!
Eine kleine Rückfrage, würde bei Bargeldeinzahlungen in Höhe von 6-7.000 EUR bei den Banken potenziell ein Verdacht entstehen? Wenn ja, würden wir unseren Eltern eher vorschlagen, etwaige Zuwendungen per Banküberweisung zukommen zu lassen. Ich möchte im Grunde genommen einfach auf der sicheren Seite sein. Wie sehen Sie das?
Geehrter Fragensteller,
bei Bargeld könnte die Verdachtsschwelle seitens der Banken noch etwas niedriger sein, da die Herkunft des Geldes (Familie aus dem Ausland) ja nicht ersichtlich ist. Dies könnte dann eher zu einer Verdachtsanzeige nach dem Geldwäschegesetz führen, als bei Überweisungen. Aber aufgrund der genannten Herkunft des Geldes sind Sie auf der sicheren Seite meines Erachtens und könnten dies der Bank ja auch so (ggf. auch im Vorfeld) kommunizieren.
MfG