Hallo, enthält ein Vertrag zwischen A und B -muendlich oder schriftlich- die Bedingung der Kommunikation in einer dort fix genannten Sprache und ist ein Entgelt fuer eine (natuerlich in der Sprache abgehaltenen) Leistung vereinbart, ist dann A verpflichtet zu zahlen, wenn B sich weigert, diese Sprache zu benutzen, oder B dieser Sprache gar nicht maechtig ist? ... Wuerde der Vertrag weiterhin bestehen, obwohl festgestellt wurde, dass die Grundbedingung nicht erfuellt ist?