Strafmaß bei Betrug
vom 1.5.2005
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Sehr geehrte Damen und Herren, man wirft mir vor 39 Postpakete unterschlagen zu haben bzw nach der Einlieferung diese wieder irgendwie in meinen Besitz gebracht zu haben und somit die Post um ca 20 000 Euro betrogen habe indem ich Ersatzansprüche bekommen habe. Mit welcher Strafe muss man in solch einem Fall rechnen?