Der Mietvertrag war frei gestaltet und beinhaltet folgende wichtige Punkte : - Bohrungen / Nägel in Wand/Decke/Boden/Möbel sind nur nach Rücksprache mit dem Vermieter möglich und müssen bei Vertragsende wieder fachmänisch in Ordnung gebracht werden - Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses, muss der Mieter einen Nachmieter stellen und das Einverständnis dazu vom Vermieter einholen - Schäden verursacht vom Besuch des Mieters, sind vom Mieter zu tragen - Störungen und Schäden im und am Haus sind umgehend dem Vermieter zu melden - Bei Auszug wird ein Paulschalbetrag von € 80,- für das Malen der Wände und die Endreinigung der genutzten Räume (Zimmer/Bad/Küche) berechnet - Eine Übergabeliste mit dem genauen Zustand aller Gegenstände im Zimmer sowie des Bodens wurde unterzeichnet, der aus geöltem Eichenholz-Parkett ist Das Mietverhälnis wurde vorzeitigt wie folgt beendet: - einen Nachmieter wurde ordnungsgemäss vorgestellt und von mir akzeptiert - der Mieter weigert sich jedoch alle Schäden, die er verursacht hat zu zahlen, mit der Begründung, dass mit der Akzeptanz des neuen Mieters alle Forderungen der Sachschäden automatisch gelöscht sind oder Übergang auf den neuen Mieter geht, der sich jedoch weigert - der Mieter droht mir Klage einzureichen, wenn ich die Kosten des Schadens von der Kaution abziehe - Der gesamte Schaden beläuft sich auf ca. €300,-, der durch das Kleben eines Spiegels an die vordere Schranktür ohne meine Erlaubnis, sowie dunkle Flecken auf dem Holzboden, die durch dunkle Flüssigkeit verursacht wurde Meine Frage : - wie hoch ist meine Chance hier den gesamten Schaden + €80,- Pauschalbetrag geltend zu machen ?