Daraufhin schaltete sie umgehend einen Anwalt ein, der per Einwurfeinschreiben mich anmahnte. ... RVG 14.11.11 535,60 Stand am: 13.11.12 51,31 535,60 28,76 8615,67€ 1,5 Einigungsgebühr RVG 14.11.12 618,00 0,5 Mahnbescheidsgebühr 14.11.12 206,00 Gerichtskosten MB 14.11.12 23,00 Stand am: 14.11.12 52,50 1.359,60 28,84 23,00 9463,94€ weiter heißt es: Saldo der Hauptforderungen: 8000,00€ Saldo der Zinsen auf Hauptforderung: 52,50€ Saldo der verzinslichen Kosten: 1359,60€ Saldo der Zinsen auf die verzinslichen Kosten 28,84€ Saldo der unverzinslichen Kosten: 23,00€ -------------------- Summe der Einzelsalden: 9463,94€ Tageszins je Kalendertag ab dem 15.11.12: 5 Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz, pro Jahr, von 8535,60€. (Derzeitiger Tageszinssatz: 1,27€) Danach hängt nochmal eine Rechnung dran, die folgendermaßen lautet: Kostenrechnung Leistungszeitraum v.9.10.12 bis 14.11.12 2300 1,3 Geschäftsgebühr 8000,00€ 535,60€ 1000 1,5 Einigungsgebühr außerhalb eines Prozesses 618,00€ 7002 Pauschale für Entg. f.Post+Tel 20,00€ Gebühren und Auslagen netto: 1173,60€ 19% USt 222,98€ Gebühren und Auslagen brutto: 1396,58€ Nun meine Fragen: - Sind die Gebühren, die der Anwalt in Rechnung stellt so rechtens?