Bauverzug Eigentumswohnung Schadensersatz
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Notarvertrag: "Falls die Fertigstellung aus vom Verkäufer zu vertretenden Gründen auch nach Ablauf der Vierwochenfrist nicht gegeben sein sollte, ist der Verkäufer verpflichtet, eine pauschale Entschädigung zu zahlen in Höhe von € 1.500 je angefangenem Monat beginnend ab dem Ablauf der Vierwochenfrist bis zur Fertigstellung.......Weitergehende Ansprüche wegen einer Terminüberschreitung sind ausgeschlossen, ausser sie beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit." ... Unsere Fragen: 1. kann man weiterführende Schadenersatzansprüche stellen 2. gibt es die Möglichkeit der Beschleunigung des Baufortschritts, um den Termin auf den 30.11.2009 zu bekommen 3. kann man in letzter Konsequenz vom Vertrag zurücktreten?