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302 Ergebnisse für kündigung schimmel

Schimmelbildung durch undichten Balkon
vom 23.9.2015 70 € Historischer Preis
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Die Wohnungsübergabe meiner Eigentumswohnung an meinen neuen Mieter erfolgte am 01.09.2015. 2 Tage später bekam ich die Nachricht, dass an der Wohzimmer - und Kinderzimmerwand Schimmelbildung sei.Die Wohnzimmerwand grenzt an den Balkon. Es konnte vorher nichts festgestellt werden, weil dort Schränke standen und beim Auszug des alten Mieters nichts sichtbar war. Ich benachrichtigte sofort den Verwalter (der weit entfernt ist) der Wohnung, weil dieser Schaden vor 4 Jahren schon einmal auftrat und beseitigt wurde.
Kündigungsfrist eines Mietvertrages bei Mängeln
vom 21.2.2007 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Hallo! Ich wohne mit meiner Familie 2Erw und 4Kinder in einem Mietshaus.Bei Einzug wurde im Mietvertrag der Keller als unbenutzbar beschrieben weil er ein alter Gewölbekeller ist und feucht ist.seit 2004 wohnen wir nun dort und vor einem Jahr schaute der Vermieter sich den Keller mit Handwerkern an,da die Feuchtigkeit jetzt schon zum Esszimmer hoch steigt das liegt direkt darüber.2005wurde mein kleiner Sohn geboren,der nun seit der Geburt sehr oft an Bronchitis leidet und daher auch schon im Krankenhaus lag immer wieder krank.das Dach ist auch nicht isoliert daher haben wir sehr hohe Heizkosten,es sollte im Januar2007 gemacht werden aber es ist wohl zu teuer.der Vermieter meint er hätte im Moment nicht das Geld dafür,Mäuse leben auf dem Dachboden und neuerdings im Kinderzimmer und Abstellraum.wir haben ein neues Haus gefunden und wollen umziehen daher meine Frage,Kann ich ausziehen oder muss ich mich an die 3monatsfrist halten?Wir möchten gern sofort raus wegen meinen Kindern!
Festvermietung einer Ferienwohnung
vom 11.8.2014 38 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Nun kam gestern über Facebook ein Schreiben, nach von mir abgegebenen fristlosen Kündigung dass die Familie der Kündigung widerspreche da Vermieter schuld sei das sie ausziehen müssen wegen Umnutzungsmangel und (Schimmel , tote Ratten im Pool, Therme nicht arbeitet etc) = alles gelogen!!!!!
Schimmelbildung
vom 13.12.2007 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe in vermieteten Wohnungen folgendes Problem: Die Mieter machten mich mich Anfang November 2007 auf die Schimmelbildung in ihren Wohnungen an einer Wand an der Nordseite aufmerksam. Beide Mieter wohnen seit mehreren Jahren in diesen Wohnungen. Beim ersten Mieter sind die Flächen nicht so groß.
Schimmelbefall und Wasserschaden
vom 5.7.2016 30 € Historischer Preis
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Nach einiger Zeit, hat sich dort Schimmel gebildet, welchen wir dem Vermieter unverzüglich gemeldet haben. Der Schimmel wurde daraufhin in unserer Wohnung entfernt. ... Vermutlich wird hier spätestens im Winter ebenfalls Schimmel auftreten, wenn keine Sanierung erfolgt.
Mietpfändung, überzahltes Wohngeld, Mietaufrechnung
vom 11.12.2008 40 € Historischer Preis
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. - Außerdem ist das Objekt in einem fürchterlichen Zustand und es sind dringende Reparaturen (Wasserschaden, Schimmel, verrottete Fenster, ...) für mehrere zenhtausen Euro vorzunehmen. ... Bereits vor Pfändung wurde dem Gläubiger bekannt gegeben, dass die Gelder dringend für Bewirtschaftung und/oder Sanierung des Objektes benötigt werden, da sonst eine Unbewohnbarkeit droht. - Ungeachtet dessen fordert er nun die gepfändeten Mieten, welche jedoch bereits gemäß Anweisung des Insolvenzverwalters gegen Übernahme anderer Kosten erlassen worden sind. - Der Vermieter denkt nun falsch gehandelt zu haben und fordert aus Angst vor dem RA des Gläubigers die gesamte gepfändete Miete "nochmals" ein, bzw. hat wegen angeblicher Nichtzahlung bereits Kündigung ausgesprochen.
Welche Pflichten haben wir, wenn wir eine Verwaltung beauftragen ?
vom 20.2.2014 63 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Neben snderen Verstößen des Verwalters ( wittschaften in die eigene angeschlossene Rep Firma oder versteckte doppelte Abbuchung vom Konto ) möchte ich noch sagen, dass wir heute ein Schreiben des Verwalter erhielten, wonach er folgendes schreibt " Ich darf ferner darauf hinweisen, dass das Verscgweigen von gravierenden Mängeln ein Betrug i.S.d § 263 StGB sein kann, auch eine Strafverfolgung wegen Körperverletzung käme ( Fahrlässigkeit wegen Schimmel ?) ... ( Amtsarzt Schimmel Körperverletzung fahrlassigkeit )" Dieses Schreiben ist für uns eine Schutzbehauptung, die Verwaltung ist seit September im bei uns tätig und wir haben schon genug Verstöße gefunden Ich bitte sie die Frage anzunehmen wenn sie sich mit dem Thema auskennen und Ahnung haben bzw uns in dieser Zweitmeinung einen Tipp geben können, wie wir uns hier weiter verhalten sollen, was die Pflichten der Verwaltung und unsere Pflichten sind und ob wir hier nicht darauf vertrauen können, dass der Verwaltung bei Übernahme das Objektes nicht erst selbst zumindest offensichtliche Mängel feststellen muss und die wichtigsten Dinge wie Heizung usw selbst vorab prüfen muss ?
Was tun bei Schimmelbefall?
vom 16.11.2009 45 € Historischer Preis
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Wir haben damals den Schimmel mit einem Schimmelbeseitungsspray entfernt. ... Doch jetzt ist der Schimmel bei uns zurück gekommen. ... Der Schimmel ist jetzt in Toilette, Badezimmer, Küche und Kinderzimmer, aber in diesen Zimmern auch nur an der Nordwand.
Fristlose Kündigung des Vermieters - Darf aufgrund des Gewerbes überhaupt noch gekündigt werden?
vom 22.12.2009 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Nunmehr habe ich die Gemeinde aufgefordert die Mietmängel dieser Wohnung bis Ende Januar zu besichtigen und zu beheben und habe denen mitgeteilt welche Prozente an Mietminderung für diese Art Mängel zu mindern wären (Schimmel im Bad, Fenster undicht, Terrassentür schliesst nicht, es herrscht seit 2 Wochen extremer Baulärm in der Nebenwohnung auch an Samstagen etc.) ... Welche Gründe für fristlose bzw. ausserordentliche Kündigungen gibt es?
Sonderkündigung bei Wasserschaden und wer bezahlt was?
vom 27.2.2020 für 32 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Vor ein paar Wochen hab ich beim Weg Rücken eines Schrankes Schimmel im Schlafzimmer auf Höhe der Fußleiste gefunden (Wand Schlafzimmer/Badezimmer). ... Nun ist es so, dass der Innenraum der Wand von Bad/Küche (Rigips) aufgrund eines Sickerwasserschadens total verschimmelt ist und der Schimmel auf der gegenüber liegenden Seite dadurch entstanden ist, dass sich der Estrich Oden komplett vollgesogen hat.
Zugang einer Kündigung per Einschreiben
vom 10.9.2008 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Die Wohnung haben wir dreckig übernommen - nach ein paar Monaten kam der Schimmel in allen Ecken zum Vorschein und berichteten dies dem Vermieter. Wie sich später rausstellte, hat er deswegen sogar schon einen rechtsstreit mit dem Vormieter und hat uns dennoch - den SChimmel einfach übergestrichen - mit einem 3 jährigen hier einziehen lassen!
Mieter wirkt nicht bei Schimmelbeseitigung mit
vom 25.11.2008 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Nun hat sich jedoch Schimmel in der Wohnung gebildet (mangelnde Belüftung und der Schimmel war direkt an der Tapette hinter einem Lagerkarton voller Kartoffeln). ... Diese Kündigung hat sie bereits selber angekündigt, jedoch nie konkretisiert und war nie mit der Arge abgestimmt. ... Alternativ: wäre eine Kündigung der Mieterin möglich?
unfaires vergleichsurteil
vom 20.8.2009 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
fakten:09/2006 eingezogen,befristeter mietausschluß bis14.3.2009,haben keine kaution gezahlt,da mein mann gleich an einen arbeitgeber geriet der ihn nicht bezahlte,vermieter forderte auch nicht mehr die kaution,auch nicht in sein mahnschreiben im oktober 2008 - offene maisonettenwhg.2 raum,460€ warm 2008 februar haben wir unseren vermieter gesagt das die fenster undicht sind und das sich schimmel bildet.er sagte er kümmert sich darum-nichts ist passiert.daraufhin haben wir die märzmiete 2008 zurückgehalten und haben ihn bis oktober 2008 noch 2 3 mal angerufen wann er sich darum kümmert-keine reaktion. im oktober kam dann ein mahnschreiben von ihm wo er die märzmiete forderte,daraufhin haben wir den mangel schriftlich angezeigt und eine frist gesetzt bis zum 27.10. als antwort kam ein böser brief zurück.daraufhin haben wir vom mieterbund eine fristsetzung schreiben lassen,da schrieb sie das wenn bis zum 30.11. keine mängelbeseitigung passiert die fristlose kündigung eintritt.daraufhin schaltete der vermieter sein anwalt ein,der schrieb das er sich darum kümmert und mahnte nochmal die miete an mit ihren anwaltskosten und der kaution.die tage vergingen bis zum 30.11. am 24.11 kam der architekt des hauses als gutachter vorbei,sagte ja das kann schnell gemacht werden und muß.aber es passierte nichts.auch die undichten fenster reparierte er nicht-obwohl er es im oktober brief noch zugesagt hat.wir kündigten deshalb fristlos zum 15.12.08. ich muss dazu sagen,wir haben auch deswegen gekündigt weil wir ein 8 monate altes kind haben,das 1.im schimmel leben mußte 2.die fenster undicht waren und 3.die heizung nicht ordentlich funktioniert hat.wir mußten raus unser kind wurde laufend krank.daraufhin klagte die anwältin vom vermieter und forderte die halbe dezembermieter und die januar februar märz april 2009 miete sowie die kaution 1100 und die nebenkostenabrechnung von 2007 die wir aber nie bekamen und der vermieter den versand auch nicht beweisen kann.vor gericht kam es zu einem vergleich das wir noch 1850 € zahlen müssen.aber das finde ich ungerecht.warum.der vermieter hatte ne frist und hat nichts getan und wir müssen noch so viel geld zahlen.den fehler den wir gemacht haben wo wir dezmebr die kündigung rausgeschickt haben habe nur ich unterschrieben aber mein mann hätte ja mit unterschreiben müssen und meine mutter(die hatte bei einzug als sogenannter bürge mit unterschrieben)am 5.12.hatte meine mutter nochmal eine extra kündigung geschrieben und ich habe nochmal die kündigung bestätigt,mein mann unterschrieb mit und am 26.1.09 haben wir nochmal eine kündigung geschickt wo wir alle 3 unterschrieben haben,also spätestens die müßte gelten.ihre beweislast vor gericht:sie sagten das die hausverwalterin keine schäden vorweisen kann und nichts gehört hat- unsere beweise dagegen ein nachbar aus dem haus sagte diese hausverwalterin sich um nichts kümmert,nie vorbeikam wenn man es forderte und er sagte das auch er schimmel hat und das man vor gericht sagen kann das das haus baupfusch ist(ist eigentümer der wohnung).die weitere beweislast vom vermieter er behauptete das der gutachter sagte wir hätten ihn 3 mal nicht reingelassen und das der schimmel unsere schuld seie aber das ist eine lüge.ich weiß nicht ob diese lüge im wissen des gutachters erzählt wurde. wie sehen sie unsere rechtslage,ist ! es das beste wenn wir die 1850 € zahlen,(damit hätte der vermieter ja kein schaden-obwohl er nicht die mängel beseitigt hat) oder sehen sie die möglichkeit das wir viel besser aus der sache rauskommen.wir hatten zwar eine anwältin vom mieterbund an unserer seite aber die hat nichts vorgetragen vor gericht.obwohl sie geschrieben hatte das es dann zur fristlosen kündigung kommt und das die februar,märz und april miete nicht mehr gefordert werden kann,da spätestens die kündigung im januar förmlich gilt.