Darg ein Vermieter einfach die Schlösser austaschen
vom 13.4.2010
20 €
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Guten Abend, ich habe folgendes Problem, ich habe einen Babyladen übernommen und der Vermieter wollte den Mietvertrag auf mich umschreiben das aber aus Zeitgründen seinerseits nicht passiert ist, also habe ich die Miete an der Vorbesitzer sprich den aktuellen Mieter bezahlt, Nun als ich mein Geschäft morgens öffnen wollte waren die Schlösser ausgetascht laut der Frau meines Vermieters ich würde keine Mietezahlen nun komme ich nicht an mein Eigentum sprich Waren und die Geschäftseinrichtung dran. Nun meine Frage darf er einfach die Schlösser austauschen ohne mich darüber zu informieren keine Abmahnung keine Kündigung.