Der Urkunde näherbeschriebenen Grundbesitz mit allen Rechten, wesentlichen Bestandteilen und dem gesetzlichen Zubehör, insbesondere mit allen aufstehenden Gebäuden. 2.2 Persönliche Sachen, Einrichtung und sonstiges Inventar sind nicht mit überlassen. 3 Causa, Vorbehaltene Rechte 3.1 Die Übertragung erfolgt unentgeltlich im wege der Schenkung und zur Vorwegnahme der Erbfolge. 3.2 Erwerber braucht demgemäß übernachstehende Verpflichtung hinaus keine Gegenleistung zu erbringen. 3.3 Wohnungs- und Mitbenutzungsrecht Der Erwerber räumt hiermit gemäß <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1093.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 1093 BGB: Wohnungsrecht">§1093 BGB</a> „meiner Mutter" auf Lebenszeit das Recht ein, a)Im Anwesen auf dem Flurstück Nummer 123/4 in folgenden RÄUMEN zu wohnen, diese Räume unter Ausschluss des Eigentümers zu benutzen: Alle Räume der Wohneinheit im ERDGESCHOSS sowie Alle Räume der Wohneinheit im DACHGESCHOSS b)Verbunden hiermit ist das Benutzungsrecht aa) am Kellerraum rechts, vom Abgang aus gesehen und ab) dem rechten Teil der Doppelgarage, vom Tor aus gesehen. c)Verbunden mit diesem Wohnungsrecht ist das Recht auf Mitbenutzung sämtlicher zum gemeinsamen Gebrauch der Grundstücksbewohner dienenden Einrichtungen und Anlagen, insbesondere auch des Gartens. d)Der berechtigte Teil darf die Ausübung des Rechtes Dritten nicht überlassen. e)Das Recht erlischt, wenn und sobald der Berechtigte für dauernd die betroffenen Räume verläßt. In diesem Fall kann die Löschung des Rechts nach Ablauf einer Frist von drei Jahren nach dem Auszug verlangt werden. f)Dieses Wohnungs- und Mitbenutzungsrecht wird zugunsten von „Meiner Mutter" als beschränkte persönliche Dienstbarkeit an dem Vertragsbesitz bestellt. g)Die Kosten für eventuell in der Wohnung anfallende Schönheitsreparaturen trägt die Begünstigte des Wohnungsrechts. h)Kosten für Ver- und Entsorgung trägt der Wohnungsberechtigte und zwar mit folgender Maßgabe: Wenn sich solche Kosten genau zurechnen lassen, z.B. durch Verbrauchsmeßeinrichtungen hat er die durch ihn veranlassten Kosten zu übernehmen, sonst die Hälfte der für das Gesamtanwesen anfallenden Kosten. i)Erwerber ist verpflichtet, die Räume des Berechtigten in gut bewohnbarem Zustand zu halten. 4 Auflassung, keine Vormerkung 4.1 Die Vertragsteile sind sich über den vereinbarten Eigentums Eigentumsübergang einig Sie bewilligen und beantragen die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch. 4.2 Die Eintragung einer Vormerkung wird nicht gewünscht, da der Vertrag sofort wirksam und vollziehbar ist. ... Bezüglich anderer tatsächlicher oder rechtlicher Eigenschaften des Grundbesitzes treffen den Veräußerer keine Pflichten, Garantien werden vom ihm nicht übernommen, der Erwerber erhält den Grundbesitz im gegenwärtigen Zustand. 6.3 Der Erwerber erklärt, er kenne den überlassenen Gegenstand genau. 6.4 Bezüglich gebrauchter beweglicher Sachen gilt: Es gibt keinerlei Pflichten des Veräußerers, hilfsweise gelten die gesetzlichen Regelungen mit der Massgabe, dass die Verjährungsfrist für gebrauchte Sachen auf ein Jahr verkürzt wird und Schadensersatz nicht verlangt werden kann 6.5 Die Haftung des Veräußerers wegen Vorsatz und Arglist bleibt unberührt. 6.6.