Kann ein Erblasser mit den Formulierungen im Testament: "..mein Sohn hat keine Ansprüche mehr an mich, er ist von mir schon vor Jahren abgefunden worden." und "Mein Sohn hat kein Erbrecht, er ist von mir abgefunden worden" verhindern, dass der Sohn den Pflichtteil bekommt, wenn eine andere Person als Alleinerbe eingesetzt wurde? Wer übernimmt im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Gerichtskosten? Der Anspruchsteller oder der Verlierer?