Schenkung bei Kauf einer Immobilie mit Wohnrecht
vom 5.4.2024
für 65 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Schulze / Goettingen
2.Frage von 2: Der Wert des Wohnrechtes für den Lebensgefährten meiner Mutter, beläuft sich auf 60.000,- EUR und müsste ja als Schenkung angesehen werden, wenn es sich hierbei nicht um die Differenz des günstigeren Kaufpreises zum Wert des Grundbesitzes handeln würde, richtig ? ... Somit erfolgt aus meiner Sicht keine Schenkung!? ... Denn dann müssten wir ja als Wert des Grundbesitzes 100.000,- EUR angeben und keine 140.000,- EUR, da es ja sonst zu 40.000,- EUR Schenkung käme.