Kündigung Arbeitsverhältnis früher möglich?
vom 28.2.2007
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers / Bielefeld
Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres gekündigt werden (ordentliche Kündigung). Die Anwendung der verlängerten Kündigungsfristen und die Kündigungstermine gem. § 622 Abs. 2 BGB wird für beide Vertragsbestandteile vereinbart. ... Gilt für mich die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende?