Stammrecht
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Nach dem 07.01.2009 wird mein Wohnsitz in Deutschland sein, bisher in den NL, deren Staatsbürger ich auch bin. geb. 30.05.1947 Meine Historie fürs Arbeitsamt: (immer in D gearbeitet als Grenzarbeiter) 04-07 2004 arbeitslos in NL mit Bezug von ALG 08 2004-07 2006 verspflicht. beschäftigt in D 08 2006-11 2007 arbeitslos in NL m. Bezug ALG (09 2007-11 2007 Probearbeit ohne Entgelt in D unter weiterem Bezug von ALG in den NL) 12 2007-03 2009 verspflicht. beschäftigt in D (letzte ( Rest-) Zahlung von niederländischem ALG wurde am 30.01.2008 geleistet. Bescheid liegt vor ) Kann ich die alte 58er Regelung in Anspruch nehmen und den vereinfachten Bezug von ALG beantragen da ich mit Wirkung vom 01.07.2010 in vorgezogene Altersrente wegen langjähriger Versicherung gehen werde.