Jetzt möchte ich wissen, ob ich die Wohnung renoviert übergeben muss und falls ja, in welcher Höhe ich die Renovierungskosten im Vergleich ansetzen muss, denn der Vermieter sieht im Vertrag vor, dass die Wohnung durch eine Fachfrima renoviert werden muss: Wortlaut in Form von "Sonstige Vereinbarung" im Mietvertrag: "Der Mieter übernimmt die Wohnung von Fachfirmen renoviert, Wände und Decken von Fachfirmen tapeziert und gestrichen. Er hat bei Auszug die Wohnung schadenfrei, Wände und Decken, Heizkörper etc. wie übergeben von Fachfirmen gestrichen, zu übergeben. § 8 Ziffer 2 entfällt. ... Die Wohnung ist bei Auszug nach meinem Ermessen zu streichen, bevor ein neuer Mieter einzieht, da eben nicht mehr ganz weiss.