Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Da Sie die Wohnung in Rosa (vertraglich) übernommen haben und sich verpflichtet haben, diese weiss gestrichen bei Auszug zu hinterlassen, sind sie zunächst einmal hierzu verpflichtet. Sie hätten die Wohnung ja nicht in Rosa übernehmen brauchen.
Sie könnten allerdings Glück haben, falls die Mietvertragsklauseln zur Renovierung unwirksam sind. Es gibt eine Reihe neuerer Entscheidungen des Bundesgerichtshifes wonach Vertragsklauseln, welche nach "starren Fristen" dem Mieter eine Renovierung aufbürden unwirksam sind.
Nach Ihrer Schilderung dürfte es sich vorliegend um eine solche "starre" Klausel handeln, da man Ihnen nach bestimmten Zeitabschnitten zwingend eine Renovierung vorschreibt.
Dies ist unzulässig, mit der Folge das die gesamte Renovierungsvereinbarung unwirksam ist und Sie überhaupt nicht renovieren müssen, da es sich bei der Renovierungspflicht eigentlich um eine Vermieterpflicht handelt, welche nur "ausnahmsweise", per Mietvertrag, auf den Mieter übertragen werden kann.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe,
mit freundlichen Grüßen
Oliver Keller
Rechtsanwalt
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Die starren Fristen in meinem Mietvertrag wären also unwirksam.
Aber was ist mit dem Zusatz (handschriftlich vom Vermieter im Vertrag eingetragen) "bei Auszug ist die Wohnung weiß gestrichen zu übergeben. Ist hier das "weiß" nicht auch unwirksam? Es muss doch nur eine angemessene Farbe haben. Wenn der Vermieter nun selbst streicht, kann er doch auch höchstenst 40% von mir verlangen oder mehr?
Ich danke Ihnen vielmals!
Mit freundlichen Grüßen
Gerne beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Sollten Sie zur Endrenovierung per Vertrag verpflichtet sein, so ist diese ordentlich und vor allem fachgerecht zu erbringen. Man kann nicht einfach sagen, "es liegt an der Rosa Farbe, dass diese wider durch kommt". Schimmert diese wieder durch, spricht eigentlich alles dafür, dass gerade nicht fachgerecht gestrichen wurde.
In Ihrem Fall kann man aber grundsätzlich davon ausgehen, wie bereits dargelegt, dass die Renovierungsklausel insgesamt unwirksam ist. Dies liegt aber daran, dass in Ihrem Vertrag, wie Sie schildern, "starre" Renovierungszeiträume festgelegt wurden. Ich unterstelle dabei natürlich, dass es sich hierbei um einen vorformulierten, vom Vermieter häufig verwendeten, Formularmietvertrag handelt.
In diesem Fall müssen Sie nicht renovieren, da die Renovierungsklausel insgesamt unwirksam sein dürfte.
(Dies liegt aber nicht an der Formulierung, dass die Wohnung bei Auszug weiß gestrichen werden muss.)
Eine 100-prozentige Auskunft kann ich Ihnen aber nur geben, sofern mir Ihr Vertrag auch insgesamt vorliegen würde. Ich bin gerne bereit, Ihren Mietvertrag nochmals individuell zu prüfen. Sofern Sie dies wünschen, können Sie eine Onlineberatungsanfrage bei mir stellen oder telefonisch mit mir in Kontakt treten.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Keller
Rechtsanwalt