Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Sie müssen nur dann Renovieren, wenn die Wohnung abgewohnt ist, es sich also Gebrauchsspuren finden. Eine grundsätzliche, von dem Zustand der Wohnung unabhängige Renovierungspflicht haben Sie nicht.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Diese Antwort ist vom 15.05.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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Hallo noch mal,
meine Frage ist zwar schon etwas her, aber ich habe noch etwas gefunden.
Es geht um die Formulierung unter 7., "das Weißen der Decken und Oberwände". Unter Aktenzeichen <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VIII%20ZR%20344/08" target="_blank" class="djo_link" title="BGH, 23.09.2009 - VIII ZR 344/08: Unzulässige Farbwahlklausel bei Schönheitsreparaturen ("Weiße...">VIII ZR 344/08</a> BGH gibt es dazu folgendes Urteil: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=49708&pos=0&anz=1
Kann ich jetzt doch davon ausgehen, das eine ungültige Klausel vorliegt, ich somit also nicht rnovieren muss?
MfG
berliner77
Sehr geehrte Ratsuchende,
das Urteil ist einschlägig, die Klausel ist damit unwirksam. Sie müssen daher nicht renovieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt