vereinsschädigendes Verhalten ?
vom 24.2.2011
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Wie ist dieses Verhalten, gerade vor dem Hintergrund, dass nun von dem Mitglied ein Vorstandsamt ausgeübt wird, zu bewerten? Nach der Vereinssatzung kann ein Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden, "- wegen erheblicher Verletzung satzungsgemäßer Verpflichtungen, - wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins oder - wegen groben unsportlichen Verhaltens".