Vorlage Mietvertrag in der Wohlverhaltensperiode des Verbraucherinsolvenzverfahrens
vom 7.2.2012
65 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Ich möchte gerne wissen, ob mein Treuhänder in der Wohlverhaltensperiode des Verbraucherinsolvenzverfahrens, nach meinem Umzug den neuen Mietvertrag einsehen darf und ob von ihm der Vermieter über mein Verbraucherinsolvenzverfahren informiert werden darf. ... Der Kontakt zum Treuhänder ist gut. ... Woraus ergibt sich sein Recht auf Vorlage des Mietvertrags in der Wohlverhaltensperiode?