Rücktritt vom Kaufvertrag - Liegt ein Mangel vor?
beantwortet von
Rechtsanwältin Wibke Türk / Norderstedt
Daraufhin haben wir die Ex-Eigentümer angeschrieben (am 29.12.2013) und ihnen mitgeteilt, dass wir das Geräusch als verschwigenen Mangel sehen, dieses Geräusch auch unzumutbar finden und falls das Geräusch nicht beseitigt wird, werden wir vom Kaufvertrag zurücktreten. ... Wir haben (16.01.2014)dem Anwalt eine Auzeichnung des Geräusches geschickt, über die Befragung der Nachbarin informiert und nochmal angekündigt, dass falls das Geräusch nicht beseitigt wird, werden wir vom Kaufvertrag zurücktreten. ... Unsere Fragen: - haben wir eine Chance bei Gericht den Mangel als verschwiegenen Mangel durchzusetzen und evtl. vom Kaufvertrag zurücktreten - wie lange haben wir Zeit um vom Kaufvertrag zurückzutreten?