Wir haben eine Immobilie, die mit einigen Baumängel, belastet ist. ... Kaufverträge über diesen Grundeigentum und sonstige obligatorische Verträge mit beliebigen Bestimmungen abzuschließen. 2 Auflassungserklärungen abzugeben und Eintragungen zum Grundbuch zu bewilligen und zu beantragen. 3. das genannte Grundeigentum real zu teilen oder nach § 3 oder 8 WEG aufzuteilen, alle Rechte bezüglich der Wohnungs-und Teileigentümer auszuüben und an Wohnungseigentümerversammlungen teilzunehmen und Stimmrecht auszuüben, sowie Zustimmungen für den Verwalter gem. §12 WEG zu erteilen; 4. die Berichtigung von Grundbüchern zu betreiben, Anträge zu diesem Zweck beim Grundbuchamt zu betreiben, auch die Zustimmung zur Löschung von Grundpfandrechten im sine des §27 GBO zu erteilen; 5. die Eintragung und Löschung von Grundpfandrechten, Dienstbarkeiten, Reallasten und anderen dinglichen Rechten zu bewilligen und zu beantragen; 6. den Vollmachtgeber der dinglichen Zwangsvollstreckung gem. § 800 ZPO, zu unterwerfen; 7. die Eintragung und Löschung von Rangänderungen und Vormerkungen zu bewilligen und zu beantragen; 8. ... Und kann der Bauunternehmer Grundbuch neu belasten, und sich selbst ins Grundbuch eintragen.