Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Bitte beachten Sie unbedingt, dass jede Eintragung im Grundbuch ein Eigentumsübergang und damit entweder eine Schenkung oder bei Gegenleistung ein Kauf ist. Bei einer Schenkung fällt stets Schenkungssteuer an.
1.: Die Sanierungskosten können Sie im Wege einer Sonderabschreibung geltend machen.
2.: Die Bank kann nur an Ihr Grundstück, wenn noch eine Grundschuld zugunsten der Bank eingetragen ist. Dafür ist es unerheblich, ob die Schwester noch Eigentümerin ist. Wichtig ist nur, ob eine Grundschuld zugunsten der Bank eingetragen ist. Ein Mitspracherecht hat die Schwester aber nach Überschreibung nicht mehr.
3.: Sie müssen mit Notar- und Grundbuchkosten in Höhe von 2.400 € rechnen. Dazu kommt noch Schenkungssteuer in Höhe von ca. € 9600.
4.: Ich empfehle einen möglichst klaren Schnitt, also dass die Schwester das Haus vollständig an Sie überträgt und Sie oder die Schwester den Kredit der Schwester vollständig ablösen, so dass Sie die alleinige und ungestörte Verfügungsgewalt über die Immobilie haben. Auch sollten Sie das ganze Vorhaben von einem Anwalt für Steuerrecht begleiten lassen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt